Der Strafbefehl
Was ist das?
Im Strafbefehl hält die Staatsanwaltschaft fest, dass Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird und wie Sie bestraft werden sollen.
Nach erfolgter Zustellung haben Sie zehn Tage Zeit, um gegen den Strafbefehl schriftlich Einsprache zu erheben. Mit einer Einsprache erklären Sie, dass Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind. Aus welchen Gründen Sie Einsprache erheben, müssen Sie als beschuldigte Person nicht bekannt geben.
Erheben Sie innert dieser zehn Tage keine Einsprache, führt dies dazu, dass der Strafbefehl zu einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Strafurteil wird. In anderen Worten bedeutet dies, dass Sie für eine Straftat verurteilt werden und sich in den meisten Fällen nicht mehr gegen die verhängte Strafe wehren können, auch wenn Sie nie vor Gericht standen.
Was ist zu tun?
Sie müssen möglichst rasch entscheiden, ob Sie gegen den Strafbefehl Einsprache erheben möchten oder nicht.
Einverstanden: Wenn Sie mit dem Strafbefehl einverstanden sind, müssen Sie nichts tun.
Nicht einverstanden: Sind Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, müssen Sie zwingend innerhalb von zehn Tagen seit der Zustellung des Strafbefehls schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache verschicken Sie am besten mit eingeschriebener Post. Die zehntägige Frist ist unbedingt einzuhalten.
Unsicher: Sind Sie sich unsicher, ob Sie gegen den Strafbefehl vorgehen oder diesen akzeptieren möchten, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall trotzdem Einsprache zu erheben. Nachdem Sie Einsprache erhoben haben, haben Sie Zeit, die Verfahrensakten einzusehen und den Fall mit einer Fachperson zu besprechen. Anschliessend können Sie immer noch entscheiden, ob Sie die Einsprache aufrechterhalten oder zurückziehen möchten.
Wie wir Sie unterstützen können
Wir erklären Ihnen den Inhalt des Strafbefehls und besprechen mit Ihnen die Chancen und Risiken einer Einsprache.
Wenn Sie Einsprache erheben wollen, können wir dies in Ihrem Namen tun und gleichzeitig Einsicht in die Verfahrensakten verlangen. Anhand der Akten können wir beurteilen, auf welchen Beweisen die Ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe beruhen und welches weitere Vorgehen in Betracht kommt.
Sie können uns unverbindlich entweder telefonisch oder mit dem untenstehenden Kontaktformular kontaktieren. Anschliessend prüfen wir, ob wir Sie rechtlich vertreten können und legen mit Ihnen den Rahmen des Mandates und die nächsten Schritte fest.
Wir sprechen Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch und Italienisch. Sprechen Sie eine andere Sprache? Dann können wir eine Dolmetscherin hinzuziehen oder Sie bringen selbst jemanden mit zum Dolmetschen.
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